VGH Bayern beschränkt Möglichkeiten der drohnengestützten Datenerhebung erheblich
Der VGH Bayern hat sich in seinem Beschluss vom 15. Februar 2024 erstmals zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen an den behördlichen Drohnenbetrieb zur Vermessung und Kartierung von kommunalen Grundstücken geäußert.
Unsere Experten für Luftrecht stellen in ihrem aktuellen Blogbeitrag den Beschluss vor, gehen dabei auf kritische Aspekte für Behörden, Ingenieursbüros und Drohnenbetreiber ein und geben erste Denkanstöße für Lösungen.
Blogbeitrag zum Download: 2024-03 Blogbeitrag VGH Bayern drohnengestützte Datenerhebung
Ihr Expertenteam:
Dr. Oliver Heinrich, Gründungspartner und Rechtsanwalt
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