Forschung und Entwicklung
Die wachsende Spezialisierung und Komplexität in der Technik erfordern in zunehmendem Maße ein arbeitsteiliges und interdisziplinäres Zusammenwirken verschiedener Stakeholder für die Erforschung und (Weiter-)Entwicklung neuer sowie bestehender Technologien und Produkte. Dabei ist es mittlerweile gang und gäbe, dass speziellen sowie neuartigen Fragestellungen im Bereich der Forschung und Entwicklung (nachfolgend „F&E“) in F&E-Kooperationen zwischen Konzernen, Industrie, Start-ups, Forschungseinrichtungen und Hochschulen nachgegangen wird. Eine solche F&E-Kooperation bietet sich insbesondere zwischen Parteien an, die über unterschiedliche, sich ergänzende Kompetenzen verfügen.
Der Vorteil einer F&E-Kooperation besteht insbesondere im Zugang zum komplementären Know-how des Kooperationspartners, wodurch eine Zeit- und Kostenersparnis für die Entwicklung eigener Technologien erzielt und durch das Zusammenlegen von (Forschungs-)Ressourcen und Branchenerfahrungen das Risiko eines erfolglosen F&E-Prozesses gemindert werden kann.
Unser Beratungsspektrum erfasst sämtliche Formen der kooperativen Zusammenarbeit im F&E-Bereich und deckt die
- zwischenbetriebliche Zusammenarbeit (sog. Industriekooperation),
- die Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen (sog. Forschungskooperation) sowie
- die gemischte Beteiligung zwischen Industrieunternehmen und Forschungseinrichtungen ab.
Zu unserem Mandantenstamm zählen Stakeholder, die auf verschiedenen Ebenen der „F&E-Landschaft“ agieren. Wir beraten Großforschungseinrichtungen, Universitäten und Unternehmen bei der Anbahnung und Durchführung von nationalen und grenzüberschreitenden Forschungsprojekten und verbundenen Rechtsfragen, aber auch Fördergeber und Projektträger.
Wir haben bereits mehrere hundert nationale und europäische Forschungsprojekte unterstützend begleitet.
Zu unserem regelmäßigen Beratungsbereich gehören insbesondere:
- Unterstützung bei der Erstellung von Antragsunterlagen für Förderaufrufe von nationalen und europäischen Forschungsprojekten;
- Ausarbeitung und Verhandlung von Kooperationsverträgen;
- Vergabe von Unteraufträgen (unter Beachtung vergaberechtlicher Anforderungen), Vertragsgestaltung und Verhandlung;
- Klärung von Nutzungsrechten zum Geistigen Eigentum, Lizenzvereinbarungen;
- Haftungs- und Versicherungsfragen;
- Vorgaben des Förder-, Haushalts- und des internen Hochschulrechts;
- Beachtung rechtlicher interdisziplinärer Fragestellungen im Zusammenhang mit F&E-Kooperationen (Beihilferecht, Datenschutzrecht, Kartellrecht und Exportkontrollrecht).
Referenzen (Auszug):
- Beratung einer Forschungseinrichtung bei Compliance-Fragen im Zusammenhang mit einer unzulässigen Doppelförderung und Betreuung bei der Abwehr der Rückforderung von Fördermitteln aus einem EU-geförderten F&E-Verbundprojekt gegen den Fördergeber sowie Konsortialpartner in Millionenhöhe sowie Abwehr einer drohenden Fördersperre.
- Beratung eines Unternehmens mit Sitz in den USA nach erfolgter Übernahme einer deutschen Forschungseinrichtung zu geplantem Wissenstransfer von in öffentlich geförderten Verbundprojekten erzielten Arbeitsergebnissen in die USA.
- Beratung einer Forschungseinrichtung zu einer geplanten Weiterleitung von Fördermitteln an einen Endempfänger im Drittausland (Vietnam) und Durchführung einer Due Diligence des Endempfängers.
- Erstellen von Gutachten zu verschiedenen Fragestellungen aus dem F&E-Bereich (beispielsweise gutachterliche Prüfung (i) zur Frage der Zulässigkeit von zeitlichen Beschränkungen für nachvertragliche Zugangsrechte zu Arbeitsergebnissen in öffentlich geförderten Forschungskooperationen im Lichte von Art. 3 F&E-GVO sowie (ii) zur beihilferechtlich zulässigen Reichweite der Verwertung von Arbeitsergebnissen, die mit öffentlich geförderten Mitteln generiert wurden).
- Beratung eines Unternehmens zu Fragen des Widerrufs eines Zuwendungsbescheids durch ein Ministerium sowie Verteidigung gegen Rückforderung von Fördergeldern im Rahmen eines nationalen Verbundforschungsprojekts.