Nur die EU-Kommission kann neue Rechtsakte der EU vorschlagen – und sie kann sie jederzeit wieder zurückziehen, jedenfalls solange sie nicht verabschiedet wurden. Genau das ...
Gesellschaftsrecht
Wir beraten in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts, insbesondere:
- Gründung von Bietergemeinschaften und Projektgesellschaften,
- Unterstützung der Geschäftsführung in ihrem Tagesgeschäft bei der Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Pflichten,
- Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen,
- Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung von Gesellschafterversammlungen,
- juristische Hilfe bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und deren Offenlegung.
Wir behandeln das Gesellschaftsrecht in ganzheitlichem Kontext und berücksichtigen bei unserer Beratung auch das Kartell- und Beihilferecht sowie das öffentliche Vergaberecht.
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