Gesellschaftsrecht

Wir beraten in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts, insbesondere:

  • Gründung von Bietergemeinschaften und Projektgesellschaften,
  • Unterstützung der Geschäftsführung in ihrem Tagesgeschäft bei der Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Pflichten,
  • Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen,
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung von Gesellschafterversammlungen,
  • juristische Hilfe bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und deren Offenlegung.

Wir behandeln das Gesellschaftsrecht in ganzheitlichem Kontext und berücksichtigen bei unserer Beratung auch das Kartell- und Beihilferecht sowie das öffentliche Vergaberecht.

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