Der Digital Markets Act – die Bedeutung für KMU
Mit dem Digital Markets Act möchte die EU-Kommission digitale Märkte fairer gestalten und der Übermacht von Gatekeepern entgegenwirken. Unter der neuen Verordnung gelten für sog. „Gatekeeper“ – also Unternehmen mit erheblichem Einfluss auf den europäischen Binnenmarkt, die bestimmte Plattformdienste anbieten – neue Pflichten. Nachdem wir die Hintergründe und Regulierungen des Digital Markets Act bereits besprochen haben, stellen wir hier dar, inwieweit die Verordnung auch für Kleine- und Mittelständische Unternehmen (KMU) interessant ist.
Fairere Wettbewerbsbedingungen durch neue Pflichten gegenüber gewerblichen Nutzern
Der Digital Markets Act erlegt Gatekeepern Verhaltenspflichten auf, die speziell gegenüber gewerblichen Nutzern, also Geschäftskunden der Plattformen, gelten. Hierdurch werden wirtschaftliche Interessen kleinerer Unternehmen gegenüber Gatekeepern gestärkt.
So müssen die Gatekeeper z. B. ihren Geschäftskunden die Möglichkeit einräumen, mit Endnutzerinnen und -nutzern kostenlos in Kontakt zu treten und ggf. auch individuelle Verträge abzuschließen (Art. 5 Abs. 4 DMA). Bieten gewerbliche Nutzer Produkte oder Dienstleistungen über Dienste der Gatekeeper an, muss es ihnen erlaubt sein über eigene Vertriebskanäle günstigere Preise oder Bedingungen zu offerieren (Art. 5 Abs. 3 DMA). Nutzen Endnutzerinnen und -nutzer über die Dienste eines Gatekeepers Software-Anwendungen von gewerblichen Nutzern, müssen alle Inhalte, Abos, Funktionen oder andere Elemente darüber verfügbar sein. Das gilt auch, wenn die Endnutzerinnen und -nutzer diese Elemente ursprünglich ohne Einbindung des Gatekeepers bei dem gewerblichen Nutzer erworben haben (Art. 5 Abs. 5 DMA). Weitergehend trifft der Digital Markets Act Bestimmungen über die Verwendung der Daten von gewerblichen Nutzern und ihren Kundinnen und Kunden (Art. 6 Abs. 2 DMA).
KMU im Blickfeld des Digital Markets Act
Die Kommission wird wohl nur sehr wenige sehr große Unternehmen wie Meta, Microsoft oder Apple als Gatekeeper im Sinne des Digital Markets Acts benennen. Dennoch betreffen die neuen Regulierungen auch insgesamt KMU. Viele der neuen Normen werden die Wettbewerbsfähigkeit von KMU in digitalen Märkten stärken.
Das gilt für die Verhaltenspflichten der Gatekeeper gegenüber gewerblichen Nutzern, aber auch für die neue Interoperabilitätspflichten (Art. 7 DMA). Insbesondere hier sollten sich KMU, die beispielsweise selber Kommunikationsdienste anbieten, damit auseinandersetzen, ob sie eigene Dienste ihrerseits technisch interoperabel ausgestalten können, um Kommunikation mit Nutzerinnen und Nutzern von Diensten der Gatekeeper zu ermöglichen.
Nicht zuletzt sollten sich KMU mit den Pflichten der Gatekeeper bekannt machen, um gegebenenfalls Ansprüche bei Verstößen geltend zu machen (das kann z. B. die Pflicht der Gatekeeper, den Kontakt zwischen Geschäftskunden und Endnutzerinnen und -nutzern zu ermöglichen, Art. 5 Abs. 4 DMA, betreffen). Der Digital Markets Act formuliert zwar selber keine Ansprüche, sondern nur Durchsetzungsmaßnahmen der EU-Kommission. Allerdings können sich KMU auf bereits bestehende Anspruchsgrundlagen aus dem Wettbewerbsrecht (insb. UWG), den § 823 Abs. 1 und 2 BGB und, soweit eine vertragliche Beziehung besteht, aus Verträgen berufen.
Fazit zu der Bedeutung des Digital Markets Act für KMU
Die Regulierungen des Digital Markets Act zielen in erster Linie auf die Tech-Giganten ab. Dadurch nimmt die neue Verordnung aber mittelbar auch KMU in den Blick, indem die Digitalwirtschaft fairer und zugänglicher gestaltet werden soll. KMU, die sich in den Bereichen digitaler Märkte bewegen, sollten sich mit den Vorschriften vertraut machen, um tatsächlich von ihnen profitieren zu können und gegebenenfalls auch an der nachhaltigen Umsetzung mitwirken zu können.
Ihre Experten zu dem Thema
Dr. Philip Lüghausen, Rechtsanwalt und Partner
Telefon: +49 221 / 270 956 – 210, E-Mail: philip.lueghausen@bho-legal.com
Johannes Vogel, Rechtsanwalt und Partner
Telefon: +49 221 / 270 956 – 210, E-Mail: johannes.vogel@bho-legal.com