Drum prüfe, wer sich selber bindet…
VK Bund, Beschluss vom 07.11.2023 - VK 2-80/23
Gegenstand der streitgegenständlichen Vergabe waren Reinigungsdienstleistungen, deren einziges Zuschlagskriterium der Preis sein sollte. In den Vergabeunterlagen wurden umfangreiche Vorgaben zur Prüfung der Auskömmlichkeit der Angebote gemacht. Dort hieß es unter anderem:
„Angebote, die als nicht auskömmlich erachtet werden, sind ... Weiterlesen