Jan Helge Mey: „Ungewöhnlich niedrig“ – Nicht nur der Preis ist heiß! im Vergabeblog
Der EuGH hat einem engen Verständnis der Aufgreifschwelle für ungewöhnliche niedrige Angebote eine Absage erteilt. Sämtliche Merkmale des Ausschreibungsgegenstandes, sollten dazu herangezogen werden, um zweifelhafte Angebote zu identifizieren – nicht nur der Preis.
Jan Helge Mey, Fachanwalt für Vergaberecht, hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für den Vergabeblog aufgearbeitet. Lesen Sie hier den vollständdigen Artikel (Vergabeblog.de vom 19.12.2022, ).
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