Bericht über ein aktuelles Datenschutz-Verfahren in der F-A-Z
Dürfen Bürger Fotos von Falschparkern bei Polizei oder Ordnungsamt melden? Unser Datenschutzrechtsexperte Dr. Matthias Lachenmann geht gegen ein übertriebenes Verständnis von Datenschutz vor.
Sein Mandant Andreas S. sieht sich und seine Kinder durch blockierte Geh- und Radwege durch Falschparker gefährdet und meldet diese mithilfe von Beweisfotos an die Münchener Behörden. Seine Beweisfotos werden von der Bayerischen Landesdatenschutz-Behörde als datenschutzrechtlich unzulässig bewertet und Herr S. wird schriftlich verwarnt. Doch er wehrt sich und kämpft nun für ein Muster-Urteil vor Gericht. Unterstützt und rechtlich begleitet wird Herr S. dabei von Dr. Matthias Lachenmann, der das Recht auf der Seite seines Mandanten sieht, da der Datenschutz hier nur als Schutz von mutmaßlichen Tätern von Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Raum herangezogen wird.
Am 16. Dezember 2021 berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung ausführlich u.a. zu diesem Fall und lies Herrn S. und Herrn Dr. Lachenmann zu Wort kommen. Den kostenpflichtigen Artikel lesen sie hier.
Über die Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.
Dieser Artikel wurde zuletzt aktualisiert am 21. Dezember 2021.