UVgO gilt in NRW seit dem 09.06.2018
In Nordrhein-Westfalen hatte man ursprünglich die Veröffentlichung der Verwaltungsvorschriften (VV) zu Paragraf 55 der Landeshaushaltsordnung (LHO), die auch den Anwendungsbefehl der Unterschwellenvergabeordnung enthält, für Mai 2018 vorgesehen. Dieser Termin hatte sich verzögert. Mit der Veröffentlichung der aktualisierten Verwaltungsvorschriften (VV) im Ministerialblatt am 8. Juni 2018 ist die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in Nordrhein-Westfalen am 9. Juni in Kraft getreten. Die Anwendung der UVgO ist für die Vergabestellen der Landesverwaltung somit verbindlich.
Dr. Roderic Ortner, Partner bei BHO Legal, wird am 13. und 14. November 2018 ein 2-tägiges Praxisseminar in Köln leiten. Das Ziel des Seminars besteht darin, den Teilnehmern grundlegende Kenntnisse „Brennpunkte des Vergaberechts“ und „Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)“ zu vermitteln. Einzelheiten zu den Seminarinhalten finden Sie unter:
Seminar Brennpunkte des Vergaberechts und Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)