Neue Verordnung zum TVgG-NRW
Am 08.05.2013 wurde die Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) vom Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen angenommen. Dieser hatte zuvor den als Tagespunkt 3 der Ausschusssitzung angeordneten Entwurf der Verordnung vom 10. 04.2013 auf den 08.05.2013 verschoben. Grund waren von der CDU-Fraktion eingereichte Änderungsvorschläge zur Rechtsverordnung. Nunmehr wird die angenommene Rechtsverordnung am 01.06.2013 – drei Monate nach dem ursprünglich angedachten Termin – in Kraft treten. Sie konkretisiert Kriterien des Umweltschutzes und der Energieeffizienz wie auch der Frauenförderung, der Berücksichtigung sozialer Aspekte und der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei den Beschaffungen öffentlicher Auftraggeber.
Die Verordnung ist unter folgendem Link abrufbar:
https://www.vergabebrief.de/wp-content/uploads/2012/11/Rechtsverordnung__TVgG_RVO_.pdf