Beitrag von Gerhard Deiters im ,Datenschutzberater‘ zu Meldepflichten nach Art. 33 Abs. 1 Satz 1 DSGVO
In der Ausgabe 6/21 des ,Datenschutzberaters‘ ist ein Beitrag unseres Partners Gerhard Deiters zu Meldepflichten nach Art. 33 Abs. 1 Satz 1 DSGVO: Abgrenzungsfragen nach dem „Hafnium-Hack“ erschienen. Der Beitrag zeigt auf, dass die Datenschutzbehörden teilweise zu weitgehende Anforderungen an die Meldepflicht stellen und Unternehmen nicht jeden Verdacht auf einen möglichen Abfluss von Daten zu melden haben.
Der Beitrag ist hier abrufbar.
Ihr Ansprechpartner für weitere Fragen: Gerhard Deiters