Vorabentscheidung des OLG Frankfurt zum „Auestadion Kassel“
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat mit Beschluss vom 08.12.2009 im Nachprüfungsverfahren „Auestadion Kassel“ einen Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde abgelehnt.
Die Vergabe betrifft die Errichtung der Haupttribüne des „Auestadions“. Im europaweiten Ausschreibungsverfahren bewarben sich insgesamt zwölf Teilnehmer, von denen vier in die engere Auswahl kamen. Im Juli 2009 vergab die Stadt Kassel schließlich den Auftrag an eine Mitbieterin der Beschwerdeführerin. Der darauffolgende Nachprüfungsantrag wurde von der 2. Vergabekammer des Landes Hessen am 09.10.2009 negativ beschieden. Die Beschwerdeführerin legte daraufhin sofortige Beschwerde ein. Damit setzt auch die aufschiebende Wirkung ein, so dass die Stadt Kassel zunächst den Auftrag nicht vergeben durfte.
Nun entschied das OLG Frankfurt a.M., dass nach erfolgter Interessenabwägung die Beschwerde aller Voraussicht nach keinen Erfolg haben wird und damit die aufschiebende Wirkung aufzuheben sei. Die Stadt Kassel kann also bereits jetzt vor einer endgültigen Entscheidung des Gerichts den Auftrag zur Errichtung des Bauwerks vergeben.
Die Entscheidung steht auf https://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/ zur Verfügung.