Seminare zur Vergaberechtsreform
Am 24.04.2009 ist das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts in Kraft getreten. Flankierend hierzu werden die VOL/A und VOB/A angepasst. Das „neue Vergaberecht“ enthält einige maßgebliche Änderungen, insbesondere in Bezug auf die Rügepflicht, die Stärkung mittelständischer Interessen, die Informationspflicht und die Rechtsfolgen von Vergaberechtsverstößen. Das neue Vergaberecht trifft zudem auf die Maßnahmen der Konjunkturpakete, so dass sich derzeit das Vergaberecht in einem veränderten Gewand präsentiert. Für die Praxis bedeutet dies eine zeitlich enge Lernphase mit zahlreichen Fragen: Welche Änderungen sind für mich bedeutsam, was ist zu beachten, gibt es neue Fallstricke, wo gibt es echte Erleichterungen? Solche und andere Fragen sind Thema unserer Seminare zur Vergaberechtsmodernisierung, zu denen wir Sie herzlich einladen.