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Reform der Vergaberichtlinien: Zwischen mehr Wettbewerbsfähigkeit und klareren Regeln

Am 29. Oktober 2025 hat die Europäische Kommission die Ergebnisse ihrer Evaluierung der EU-Vergaberichtlinien von 2014 veröffentlicht.[1] Dies markiert den Auftakt zu einer umfassenden Revision des europäischen Vergaberechts. Laut Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen soll diese „faireren Zugang, mehr Transparenz und eine strategischere Nutzung öffentlicher Ausgaben im Sinne Europas“ schaffen. Parallel dazu nahm das Europäische Parlament am 9. September 2025 eine weitreichende Entschließung zur Reform der Richtlinien an.[2]

Evaluierung der Europäischen Kommission: Gemischtes Fazit

Die Kommission zieht insgesamt ein gemischtes Fazit: Laut der Evaluierung haben die Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2014 ihre Ziele nur teilweise erreicht. Zwar wurden Transparenz und Datenverfügbarkeit verbessert und der Gesamtwert öffentlicher Aufträge hat sich verdoppelt, doch rechtliche Klarheit und Flexibilität haben nicht in dem erhofften Maß zugenommen. Besonders problematisch ist, dass neue sektorspezifische Regeln das System weiter verkompliziert haben. Die EU-Vergaberichtlinien haben zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens beigetragen, ihre Hauptziele – Vereinfachung, Flexibilität, Wettbewerb und strategische Steuerungsfähigkeit – jedoch nur teilweise erreicht. Die Kommission kündigt an, auf Basis der Evaluation eine Revision des Rechtsrahmens vorzubereiten, um Bürokratie abzubauen, Verfahren zu beschleunigen und die strategische Nutzung öffentlicher Beschaffung zu stärken.

Im Einzelnen:

Wenig Vereinfachung, anhaltende Komplexität

Laut Kommission empfinden mehr als die Hälfte der befragten Auftraggeber und Unternehmen das aktuelle Vergaberecht als zu komplex. Zwar wurde die Frist für Angebotsabgaben verkürzt, doch die Verfahren dauern insgesamt länger. Nationale „Gold-plating“-Regelungen und parallele EU-Vorgaben erhöhen die Bürokratie zusätzlich. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) würden dadurch abgeschreckt.

Flexibilität der Verfahren bleibt eingeschränkt

Das Ziel, mehr Flexibilität zu schaffen, wurde nach Einschätzung der Kommission verfehlt. Über 80 % aller Vergaben erfolgen weiterhin im offenen Verfahren, während Verhandlungsverfahren – insbesondere mit Veröffentlichung – kaum genutzt werden. Öffentliche Auftraggeber kritisieren enge Anwendungsgrenzen für Verhandlungen und fehlende Handlungsoptionen in Krisensituationen wie der COVID-19-Pandemie.

Unklare Rechtsbegriffe und divergierende Praxis

Trotz kodifizierter EuGH-Rechtsprechung bestehen nach wie vor Auslegungsunsicherheiten, etwa bei den Begriffen „öffentlicher Auftraggeber“ oder „öffentlicher Auftrag“. Unterschiede zwischen den nationalen Umsetzungen führen zu einem fragmentierten Rechtsrahmen. Über 100 EuGH-Urteile seit 2016 und zahlreiche Vertragsverletzungsverfahren belegen laut Bericht anhaltenden Klärungsbedarf.

Strategische Beschaffung: Potenzial ungenutzt

Die Einbindung sozialer, ökologischer und innovationsbezogener Kriterien bleibt schwach ausgeprägt. Nur ein geringer Anteil der Verfahren verwendet Zuschlagskriterien jenseits des Preises. Auch der Einsatz der „Light-Regime“ für soziale Dienstleistungen und von Instrumenten wie Innovationspartnerschaften oder dynamischen Beschaffungssystemen bleibt marginal.

Zudem ist die Nachhaltigkeit öffentlicher Beschaffung weiterhin ungleichmäßig verteilt. Laut der Kommission schreitet „grüne, soziale und innovative Beschaffung voran, aber nicht überall gleich schnell“.

Konzessionen und Sektorenregelung: gemischtes Bild

Die Konzessionsrichtlinie habe nach Einschätzung der Kommission die Rechtslage EU-weit harmonisiert und mehr Transparenz geschaffen. Gleichzeitig bestehen weiterhin Unterschiede in der Definition von Konzessionen und beim Umgang mit Betriebsrisiken. Die Sektorenrichtlinie (2014/25/EU) habe die Abgrenzung wettbewerblicher Märkte präzisiert, das Opt-Out-Verfahren funktioniere grundsätzlich, bleibe aber aufwendig.

Entschließung des EU Parlaments: „Made in EU“-Kriterien und weniger Bürokratie

In der Entschließung vom 9 September 2025 fordert das Parlament für das Vergaberecht einen praxisnäheren, nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Rechtsrahmen, der zugleich Digitalisierung, Transparenz und soziale Standards stärkt. Das Europäische Parlament betont, dass das Vergaberecht zu einem „strategischen Hebel“ für die industrielle Souveränität Europas werden müsse. Öffentliche Aufträge machen rund 14 % des EU-BIP aus und könnten gezielt genutzt werden, um europäische Wertschöpfung, Innovation und Nachhaltigkeit zu fördern.

Das Parlament ruft die Kommission dazu auf, die Vergaberichtlinien zu vereinfachen und zu verschlanken, um insbesondere KMU den Zugang zu erleichtern; u.a. durch eine EU-weite Datenbank vorqualifizierter KMU, die systematische Losaufteilung sowie der Ansatz, Nachweisdokumente nur einmal beibringen zu müssen. Der Umfang der Vergaberichtlinien müsse reduziert werden, „ohne die hohen sozialen und ökologischen Standards zu gefährden“.

Zugleich fordern die Abgeordneten:

  • mehr digitale Verfahren: Ein „Digital-First“-Ansatz mit interoperablen, EU-weiten Datenplattformen soll für mehr Transparenz und Effizienz sorgen.
  • Aufträge sollen nicht allein nach dem niedrigsten Preis vergeben werden, sondern nach dem Prinzip des „Most Economically Advantageous Tender“ (MEAT), das neben dem Preis auch Qualität, Nachhaltigkeit und soziale Kriterien berücksichtigt.
  • Es sollen klarere Regeln für Drittstaaten eingeführt werden: Nicht-EU-Anbieter sollen nur dann Zugang zu EU-Vergabemärkten erhalten, wenn ihre Herkunftsländer europäischen Unternehmen im Gegenzug denselben Zugang gewähren. Besonders in strategischen Sektoren – etwa bei kritischen Technologien oder Dienstleistungen – sollen Kriterien für „Made in Europe“, Versorgungssicherheit und qualitativ hochwertige Arbeitsplätze stärker berücksichtigt werden.

Ein besserer Schutz vor Dumping und Subventionen soll insbesondere durch die konsequente Anwendung des International Procurement Instruments und der Verordnung zu ausländischen Subventionen erreicht werden.

Fazit:

Eindeutig wird, dass die EU dringenden Überarbeitungsbedarf der Vergaberichtlinien erkennt. Das Parlament geht dabei noch einen Schritt weiter und fordert eine deutlich weitergehende Anpassung. Deutlich wird zudem der Wunsch der Stärkung des Binnenmarkts und ein Fokus auf strategische Beschaffungspolitik indem Europäische Unternehmen bevorzugt werden. Auch das Thema Digitalisierung sehen sowohl die Kommission als auch das Parlament als essentiell bei einer Überarbeitung der Richtlinien. Über die Entwicklung bei der Überarbeitung des EU-Vergaberechts halten wir Sie hier auf dem Laufenden.

 

Ihr Vergabeteam von BHO Legal

Telefon: +49 221 / 270 956 – 0, E-Mail: vergabe@bho-legal.com

5 November 2025 / BHO aktuell, Vergaberecht

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