Open-Source-Beschaffung – Neue EVB-IT Vertragsmuster kommen
Dem Thema der digitalen Souveränität Deutschlands und der EU kommt angesichts der veränderten geopolitischen Lage eine zentrale Bedeutung zu. Die Beschaffung von Open-Source-Software kann im hierbei einen wichtigen Baustein bei der IT-Beschaffung darstellen. Hierfür müssen jedoch die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit der öffentlichen Hand die rechtssichere Beschaffung ermöglicht wird.
Der Leitgedanke „Public Money, Public Code“ wird nicht zuletzt durch die Änderung des EGovG und der Einführung von § 16a EGovG evident. Behörden des Bundes sind demnach bereits kraft Gesetzes zur vorrangigen Beschaffung von Open-Source-Software verpflichtet.
Für den Vergabeprozess fehlten der Verwaltung jedoch bislang geeignete frei verfügbare Vertragsmuster: Die EVB-IT-Vertragsmuster enthielten keine Regelungen zu Open-Source-Lösungen.
Nun zieht der IT-Planungsrat nach und hat neue EVB-IT-Vertragsmuster zur Beschaffung von Open-Source-Software beschlossen. Angepasst wurden die EVB-IT Überlassung Typ A (zum Kauf von Standardsoftware), EVB-IT Pflege S, EVB-IT Dienstleistung, EVB-IT Erstellung und die entsprechenden Systemverträge. Optional soll zudem als Anlage die Software Bill of Materials (SBOM), d. h. eine umfassende Liste der Komponenten der Software, den Vertragswerken beigefügt werden können. Aus unserer Sicht ist dies ein wichtiger Bestandteil der IT-Sicherheit, da das Netzwerk von Bibliotheken, Tools und Prozessen, die im gesamten Entwicklungslebenszyklus verwendet werden, genau beleuchtet werden kann. Richtig verwendet, können potenzielle Sicherheitslücken schneller erkannt und Risiken strategisch minimiert werden.
Open-Source-Softwareanbieter sollten sich mit den neuen Vertragswerken, deren Veröffentlichungsdatum bislang noch unbekannt ist, vertraut machen. Neue Regelungen zu Haftung, Gewährleistung und Sicherheitsupdates in Bezug auf OSS sind zu erwarten.
Die Verträge sind ein Grundstein für die Beschaffung von Open-Source-Lösungen. Der Beschaffungsprozess bleibt jedoch im Einzelnen weiterhin komplex. Wünschenswert wäre aus unserer Sicht, die Handreichungen zur Verwendung der neuen Vertragsmuster und deren Anlagen ebenfalls praxistauglich zu aktualisieren. Unsere Expertinnen und Experten sind mit dem Beschaffungsprozess von Open-Source-Lösungen sowie den Fallstricken der Vertragsgestaltung bestens vertraut und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Ihr Vergabeteam von BHO Legal
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