OLG Düsseldorf verhandelt über Auftragsvergabe zum Berliner Stadtschloss
Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird am kommenden Mittwoch, den 02.12.2009, die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens zur „Wiedererrichtung des Berliner Stadtschlosses/Bau des Humboldt-Forums“ mündlich verhandeln. Es geht um die Vergabe der Architektenleistungen an den Architekten Franco Stella, der zuvor beim Architektenwettbewerb für das Projekt den ersten Preis errungen hatte. Daraufhin hatte das Bundesamt für Bauwesen und Raumwesen ihm den Auftrag erteilt.
Im darauffolgenden Nachprüfungsverfahren, das vom Architekturbüro Prof. Kollhoff Generalplanungs-GmbH eingeleitet wurde, stellte die 3. Vergabekammer des Bundes am 11.09.2009 fest, dass der Architektenvertrag mit Herrn Franco Stella nichtig sei und das Vergabeverfahren ab dem Zeitpunkt der Preisgerichtsentscheidung zu wiederholen sei. Unter anderem seien die Mitbewerber des Vergabeverfahrens nicht über den Vertragsschluss mit Franco Stella unterrichtet worden, wie es allerdings § 13 VgV vorschreibt. Auch seien die Untersuchungen zur Eignung Herrn Stellas für den Auftrag unzureichend gewesen. Ein weiterer Mangel der Vertrages sei es, dass Franco Stella Planungsaufgaben an zwei weitere Architekturbüros weitergereicht habe, so dass im Ergebnis auch nicht beteiligte Dritte vergaberechtswidrig in die Planung eingebunden waren.