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Neuorganisation der Vergabekammern in NRW

Nordrhein-Westfalen hat zu Beginn des Jahres einen grundlegenden Systemwechsel im Bereich der Unterschwellenvergabe für Kommunen eingeleitet. (Link) Im Laufe dieses Jahres treten zudem umfassende Änderungen bei den Nachprüfungsinstanzen in Kraft.

Bislang bestanden in Nordrhein-Westfalen zwei Vergabekammern: die Vergabekammer Rheinland und die Vergabekammer Westfalen. Frei nach Highlander „Es kann nur einen geben!“ werden die Kompetenzen der Vergabekammern künftig bei der Vergabekammer Nordrhein-Westfalen gebündelt. Ab dem 1. Januar 2027 wird die neue, landesweit zuständige Vergabekammer Nordrhein-Westfalen (VK NRW) bei der Bezirksregierung Münster eingerichtet. Damit übernimmt sie sämtliche Aufgaben im Bereich der Nachprüfungsverfahren für das gesamte Bundesland.

Verfahren, die am 1. Januar 2027 bereits bei den bisherigen Vergabekammern anhängig sind, werden ohne weiteren Handlungsbedarf automatisch von der neuen Vergabekammer Nordrhein-Westfalen übernommen.

Die Umstellung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Ab dem 1. Januar 2026 ist die Vergabekammer Westfalen für Nachprüfungsverfahren mit Sitz der Vergabestelle in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold, Münster und Düsseldorf zuständig.
  2. Ab dem 1. Juli 2026 erstreckt sich deren Zuständigkeit auch auf den Regierungsbezirk Köln. Ab diesem Zeitpunkt bearbeitet die Vergabekammer Westfalen sämtliche Neueingänge von Nachprüfungsanträgen in Nordrhein-Westfalen.
  3. Die Vergabekammer Rheinland bleibt für Nachprüfungsverfahren zuständig, die dort vor den genannten Stichtagen eingeleitet wurden.

Die rechtliche Grundlage bildet die Verordnung zur Neuorganisation der Vergabekammern vom 18. November 2025, die zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. (Link)

Anlass für die Umstrukturierung sind unter anderem die die „dem Vernehmen nach derzeit unverhältnismäßig langen“ Verfahrenslaufzeiten (so die Kleine Anfrage 6299 vom 21. August 2025 der Abgeordneten Dirk Wedel und Dietmar Brockes der FDP. (Link)

Im Jahr 2025 betrug die durchschnittliche Dauer eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Rheinland 8,5 Wochen, vor der Vergabekammer Westfalen indes lediglich 3,89 Wochen. Über fünf Jahre hinweg konnten beide Vergabekammern ihre durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten signifikant verkürzen. Mit der Neuorganisation verfolgt die Landesregierung das erklärte Ziel, die Effizienz und Geschwindigkeit der Nachprüfungsverfahren weiter zu verbessern. Zahlreiche Stellenausschreibungen deuten darauf hin, dass die neue landesweit zuständige Kammer personell besser ausgestattet wird.

Ob die Zentralisierung der Nachprüfungsinstanz alleine zu einer nachhaltigen Beschleunigung beitragen wird, bleibt abzuwarten. Im Interesse aller Verfahrensbeteiligten ist zu hoffen, dass künftig der Beschleunigungsgrundsatz konsequent umgesetzt wird und die gesetzliche Regelfrist von fünf Wochen gemäß § 167 Abs. 1 GWB zur Praxis wird.

Ihr Vergabeteam von BHO Legal

Telefon: +49 221 / 270 956 – 0, E-Mail: vergabe@bho-legal.com

20 Januar 2026 / BHO aktuell, Vergaberecht

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