Neue VOL/A, VOF und VOB in Kraft!
Gestern wurde im Bundesgesetzblatt die neue VgV veröffentlicht. Das Warten hat ein Ende! Damit treten heute die neue VOL/A, VOF und VOB in Kraft, es gilt das neue Vergaberecht. Es gibt einige wichtige Änderungen, etwa den Grundsatz der Eigenerklärungen und die gesetzliche Möglichkeit für die Vergabestellen, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzuverlangen. Für die Bieter wird damit der administrative Aufwand geringer und sie müssen nicht mehr so schnell wie zuvor befürchten, wegen eines fehlenden Nachweises ausgeschlossen zu werden. Mehr über die Änderungen und ihre Folgen können der Serie zur VOL/A bei www.vergabeblog.de entnommen werden.