Leipziger Statement für die Zukunft der Luftfahrt – „Neue Mobilität, Drohnen und Urban Air Mobility“
Anlässlich der nationalen Luftfahrtkonferenz im August 2019 wurde auf Ministerebene ein gemeinsames Statement über die Zukunft der Luftfahrt in Deutschland verfasst. Das Statement befasst sich mit den wesentlichen Zukunftsthemen der Luftfahrt, von neuen, umwelt- und klimaschonenden Technologien über Digitalisierung und neue Mobilität bis zu modernen, sicheren Arbeitsplätzen. Es bildet den Ausgang für die anstehende Überarbeitung der Luftfahrtstrategie der Bundesregierung.
Speziell zum Thema „Neue Mobilität, Drohnen und Urban Air Mobility“ heißt es in dem Statement:
„Unbemannte Systeme und Flugtaxis können einen Beitrag für den umweltfreundlichen Mobilitätsmix der Zukunft leisten. Daneben eröffnen sich Möglichkeiten im Bereich ziviler Drohnentechnologien – gerade auch für StartUps, kleine und mittelständische Unternehmen. Drohnen sind ein weltweiter Zukunftsmarkt mit der Chance, weltweit bei Industrie und Anwendern tausende Arbeitsplätze zu schaffen.
Hierbei wird auch der Staat als Referenz- und Leitanwender entscheidende Impulse für die Durchsetzung neuer Technologien und innovativer Drohnenanwendungen setzen.
Die Drone-Economy benötigt eindeutige Rahmenbedingungen: Die Bundesregierung wird gemeinsam mit den Bundesländern zeitnah die Voraussetzungen für die Anwendung der neuen EU-Drohnenverordnungen schaffen.
Wir wollen klare Regeln für die Zulassung, den Betrieb und die sichere Integration von Drohnen in den Luftraum. Wir regeln die Erprobung innovativer Mobilitätskonzepte in Testgebieten. Wir nutzen die jahrzehntelange Erfahrung der bemannten Luftfahrt für die Ausgestaltung autonomer Systeme.
Es ist unser Ziel sicherzustellen, dass es im Umfeld der Verkehrsflughäfen nicht zu einer Beeinträchtigung des Luftverkehrs kommt. In diesem Sinne arbeiten Behörden, Flugsicherung, Flughafenbetreiber und Luftverkehrsunternehmen zusammen.
Wir verfolgen mit Nachdruck die Einführung einer Registrierungspflicht, den verpflichtenden Einbau manipulationssicherer Technologien für die Nachverfolgbarkeit und die Begrenzung der Bewegungsfreiheit von Drohnen in sicherheitsrelevanten Gebieten.“
Bei den im Statement erwähnten EU-Drohnenverordnungen handelt es sich um die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge und die Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission vom 12. März 2019 über unbemannte Luftfahrzeugsysteme und Drittlandbetreiber unbemannter Luftfahrzeugsysteme, welche auf der sogenannten EASA Grundverordnung (Verordnung (EU) 2018/1139) in ihrer aktuellen Fassung vom 4. Juli 2018 aufbauen. Während die EU Verordnungen bereits in Kraft getreten sind, gelten verschiedene Übergangsfristen bis zu deren zwingend vorgeschriebener unmittelbarer Anwendung im deutschen Recht.
Das Leipziger Statement zur Luftfahrt können Sie hier abrufen.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 und die Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 sowie die EASA Grundverordnung können Sie hier herunterladen.