Gesetz zur Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber offener WLAN-Netze beschlossen
Am 02.06.2016 hat der Bundestag eine Änderung des Telemediengesetzes verabschiedet (BT-Drs. 18/6745). Neuerdings sollen WLAN-Betreiber Zugangsprovidern gleichgestellt werden. Damit sollen kleineren gewerblichen Anbietern ebenfalls die Haftungsprivilegien der Telekommunikationsunternehmen zu Teil werden. In der Kritik steht dabei vor allem der erhoffte größere Schutz der WLAN-Betreiber vor Abmahnungen. Der Opposition geht der Gesetzesentwurf nicht weit genug. Sie hält ihn für unzureichend und befürchtet weiterhin Abmahnrisiken aufgrund des fehlenden Ausschlusses von möglichen Unterlassungsansprüchen. Thomas Jarzombek, Netzpolitiker der CDU/CSU-Fraktion erklärte dazu, dass es gar nicht möglich gewesen wäre Unterlassungsansprüche auszuschließen, da andernfalls das Gesetz nicht „europakonform“ sei. Auch der Bundesverband mittelständische Wirtschaft äußerte sein Bedauern, dass Unterlassungsansprüche nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden. Er bemängelt die fehlende Antwort auf die Frage, ob Unternehmen per Abmahnung den WLAN-Betreiber zur Unterlassung zwingen können. Nach dem Bundesverband schaffe das Gesetz Rechtsunsicherheit indem es die Frage nicht ausdrücklich klärt und da es bei Fragen zu Unterlassungsansprüchen auf die einheitliche Auslegung der Gerichte vertraue.
Das Gesetz könnte bereits im September 2016 in Kraft treten.