+ 49 221 270 956 - 0
  • Contact
  • Français
    • Allemand
    • Anglais
BHO-Legal BHO-Legal BHO-Legal BHO-Legal
Navigation
  • Team
  • Expertise
    • Domaines d'expertise

      • Droit contractuel
      • Droit de l’aviation et l’aérospatiale
      • Droit des marchés
      • Droit des TI, droit des télécommunications
      • Régulation des fréquences
      • Protection de la propriété industrielle
      • Droit européen et droit international public
      • Droit des sociétés
      • Règles en matière des aides d’État
    • Secteurs d'activité

      • Transport aérien et spatial
      • Recherche et développement
      • Sécurité et défense
      • E-Commerce
      • Géoinformation
  • News

Setzen, Sechs! – VG Hamburg zur Nutzung von ChatGPT bei Leistungsnachweisen

Das VG Hamburg hat zur Nutzung von ChatGPT bei schriftlichen Leistungsnachweisen entschieden (Beschl. v. 15.12.2025 – 2 E 8786/25):

Wer generative KI wie ChatGPT in Aufsätzen oder Abiturklausuren einsetzt, muss nach § 5 S. 3, 4 i.V.m. § 4 Abs. 3 S. 1 APO-GrundStGy mit der Bewertung „ungenügend“ und der Anerkennung eines Täuschungsversuchs rechnen. Generative KI sei als Hilfsmittel zu werten, das die Eigenständigkeit der Leistungserbringung beeinflusst. Ihre Nutzung sei nur zulässig, wenn eine ausdrückliche Erlaubnis vorliegt.

Dies gelte im Übrigen auch, wenn die KI „nur mal eben“ Rechtschreibung und Grammatik glättet, zumindest dann, wenn diese Aspekte Teil der Bewertungsmaßstäbe darstellen. Ein Täuschungsversuch liegt nach Ansicht des Gerichts bereits bei bedingtem Vorsatz vor. Ausweichende Erklärungen wie „die Lehrkräfte hätten unterschiedliche Angaben gemacht“ oder „ich war mir der Unzulässigkeit unsicher“ gewähren den Schülerinnen und Schülern künftig keinen sicheren Schutzhafen mehr. Der Nachweis könne beispielsweise schon anhand deutlich erkennbarer Leistungsdiskrepanzen eines Schülers geführt werden.

Kurze Einordnung:

Die Diskussion um KI und Täuschung ist auch eine über Systemverantwortung. Schülerinnen und Schüler haben die derzeitige Digitalkultur nicht geschaffen. Sie sind, ebenso wie viele Bildungseinrichtungen selbst, Getriebene des technologischen Wandels. ChatGPT und Co. sind längst Teil des digitalen Alltags, auch an den Schulen. Wer dies leugnet, leugnet die Realität. Geht tatsächlich etwas verloren, wenn KI schulische Lernwege verkürzt?

Abgesehen vom Vorwurf der Unredlichkeit liegt das eigentliche Problem bei der schulischen Nutzung von KI nur vordergründig darin, dass Schülerinnen und Schüler die Prüfungsordnung umgehen. Vielmehr berauben sie sich selbst um die mühsame, aber essenzielle Arbeit, das Buch wirklich zu lesen, eigene Sätze zu formulieren und eine Fragestellung gedanklich durchzuarbeiten. Die eigentliche Lernerfahrung liegt fast immer in der aktiven Auseinandersetzung, nicht in der Kenntnis des Ergebnisses.

Einige Lehrkräfte werden entweder erleichtert aufatmen oder aber die Sorge haben, wie sie mit Leistungssprüngen ihrer Schülerinnen und Schüler umgehen wollen, vielleicht auch beides. So viel KI auch zu leisten vermag, das eigentliche Lernen bleibt letztlich ein persönlicher, „analoger“ Akt des eigenen Denkens in Form menschlicher Intelligenz.

In dem Sinne:

Ein frohes neues Jahr und einen erfolgreichen Schulstart!

Gerhard Deiters
Tel.: +49 221 / 270 956 – 160; E-Mail: gerhard.deiters@bho-legal.com

Anabel Hofmeyer
E-Mail: anabel.hofmeyer@bho-legal.com

9 janvier 2026 / BHO aktuell, IT- Recht, Telekommunikationsrecht und Frequenzregulierung

Topics

  • BHO aktuel
  • BHO en route
  • Commerce électronique
  • Communication des satellites et navigation
  • Datenschutz
  • Droit de l'aérospatiale
  • Droit des contrats
  • Droit des marchés publics
  • Droit des TI et des régulation fréquences
  • Droit européen et droit international public
  • Géoinformation
  • Open Data
  • Presse
  • Recherche et développement
  • Sécurité et défense

Recent News

  • Neuorganisation der Vergabekammern in NRW
  • Wissenschaftliche Mitarbeit (m/w/d) – Luftrecht | Weltraumrecht | IT-Recht
  • Referendariat (m/w/d) – Vertragsrecht | Luftrecht | Weltraumrecht | Vergaberecht | IT-Recht | IP | Daten- und Datenschutzrecht
  • Setzen, Sechs! – VG Hamburg zur Nutzung von ChatGPT bei Leistungsnachweisen
  • 2026: Neue Wertgrenzen (UVgO (Bund), VOB/A, EU) – Neue Zuständigkeit der Landgerichte (Unterschwelle, Sekundärrechtsschutz)
BHO Legal | © 2026 | Follow us at linkedIn
  • Empriente
  • /
  • Notice d’information relative aux données personnelles
  • /