Expertengruppe der EU-Kommission veröffentlicht Bericht: Haftung für Schäden durch Künstliche Intelligenz
Am 21.November 2019 hat die Europäische Kommission einen Bericht zur Haftung für Künstliche Intelligenz und andere digitale Technologien veröffentlicht, der durch eine Expertengruppe erstellt wurde. Die Ergebnisse sind im Folgenden kurz zusammengefasst.
Bislang kaum vereinheitlichtes EU-Recht
Der Bericht kommt zunächst zu dem Ergebnis, dass die in der Europäischen Union geltenden Produktsicherheitsbestimmungen nicht in ausreichendem Maße auf die etwaigen Schäden ausgelegt sind, die durch digitale Technologien entstehen können. Nur die strikte Haftung der Hersteller für fehlerhafte Produkte, die nur einen kleinen Teil dieser Haftungsregelungen ausmacht, wird auf EU-Ebene durch die Produkthaftungsrichtlinie (85/374 / EWG) vereinheitlicht.
Grundlegender Schutz ist vorhanden – aber mehr Regelungen werden gefordert
Der Bericht bewertet darüber hinaus bestehende Haftungsregelungen innerhalb der Mitgliedsstaaten und gelangt zu dem Schluss, dass zumindest ein grundlegender Schutz für durch neuartige Technologien Geschädigte gewährleistet wird. Doch die Besonderheiten von Künstlicher Intelligenz könnten es laut dem Bericht erschweren, einen Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen. Es könne auch vorkommen, dass die Haftungsverteilung gemäß den bestehenden rechtlichen Maßgaben ungerecht oder ineffizient ist. Um dies zu korrigieren, empfiehlt der Bericht bestimmte Anpassungen von EU- und/oder nationalen Haftungsregelungen.
Der gesamte Bericht ist hier abrufbar.