Europäisches Patentamt erleichtert Ansprüche auf Cloud Computing – Neue Richtlinien gelten ab November 2018
Das Europäische Patentamt hat die Richtlinien für seine Prüfer erneuert. In Zukunft wird es Antragstellern leichter fallen, in Europa Patente etwa auf Maschinenlernen oder Cloud Computing zu erhalten. Die jüngste Version der neuen Leitlinien hat das Europäische Patentamt (EPA) erst kürzlich veröffentlicht, nach denen die Prüfer der Münchner Behörde ab November 2018 Anmeldungen begutachten sollen.
BHO Legal prüft auch in diesen Bereichen Erfindungen auf Patentierbarkeit und führt Patentanmeldungen durch.