EU Regeln zum Betrieb von UAS und Anforderungen an UAS veröffentlicht
Die Europäische Kommission hat für unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) weitreichende Regulierungen vorgenommen und am 11. Juni 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Es handelt sich um die Durchführungsverordnung 2019/947 für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge und die delegierte Verordnung 2019/945 über technische Anforderungen an unbemannte Luftfahrzeugsysteme. Beide Verordnungen werden am 1. Juli 2019 in Kraft treten.
Die Durchführungsverordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz. In der „offenen Kategorie“ (geringes Betriebsrisiko) ist es erlaubt ohne Einholung einer Erlaubnis zu fliegen. Bei höherem Risiko wird die einzelne Mission im Hinblick auf ihre Sicherheit überprüft und dann eine Betriebserlaubnis erteilt („spezielle Kategorie“). Eine Zulassung ist erst bei hohem Risiko, z. B. beim Personentransport, vorgeschrieben („zulassungspflichtige Kategorie“). Die entsprechenden Durchführungsbestimmungen dazu sind jedoch noch abschließend zu erarbeiten und werden später veröffentlicht.
Die delegierte Verordnung enthält klare Anforderungen an die Konstruktion und Herstellung von UAS, die für den Betrieb in der offenen Kategorie bestimmt sind. Die Einhaltung dieser Grenzwerte ist zu bewerten und zu bescheinigen (Konformitätserklärung). Für die Kategorien mit höherem Risiko ist eine Zulassung vorgeschrieben („zulassungspflichtige Kategorie“) bzw. wenn die Risikobewertung der zuständigen Behörde die Zulassung zur Eindämmung des Betriebsrisikos verlangt („spezielle Kategorie“).
Die einzelnen Regelungen entfalten unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedsstaaten und sind ab 1. Juli 2020 anzuwenden. Auf der Grundlage nationaler Reglungen erteilte Betriebserlaubnisse und Kenntnisnachweise bleiben bis zum 1. Juli 2021 gültig und werden dann den EU-Regeln entsprechend umgewandelt. Zum gleichen Zeitpunkt sind auch die speziellen UAS-Zonen öffentlich bekannt zu machen.