Dr. Oliver Heinrich bei der INTERGEO: Stand und Entwicklung des privilegierten Fliegens in Deutschland
Derzeit ermöglicht § 21k LuftVO den Betrieb von unbemannten Fluggeräten durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bzw. unter deren Aufsicht mit zahlreichen Erleichterungen. Die Vorschriften sind in der Community nicht unumstritten. Auch sind die Regelungen nicht ohne weiteres zu verstehen und es gibt unterschiedliche Auffassungen zu deren Anwendung.
Der Vortrag gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Auffassungen und Lesarten des § 21k LuftVO und deren Bedeutung für die Praxis. Außerdem erfolgt ein Ausblick, wie die Vorschriften in Zukunft eventuell ausgestaltet werden könnten.
Der Vortrag beruht auf öffentlich zugänglichen Quellen. Copyright: www.intergeo.de More about INTERGEO BERLIN, 10 – 12 OCTOBER 2023: www.intergeo.de
Ihr Experte zu dem Thema:
Dr. Oliver Heinrich, Rechtsanwalt und Partner
Telefon: +49 221 / 270 956 – 200, E-Mail: oliver.heinrich@bho-legal.com