DHL Paketdrohne fliegt weiter
Wer dachte, der Flug der „DHL Paketdrohne“ über den Rhein nahe der Konzernzentrale in Bonn sei nur ein kurzlebiger Marketinggag gewesen um Amazon nachzueifern, der wird spätestens heute eines anderen belehrt. Wie in der F.A.Z. vom 25. September berichtet, startet DHL diesen Freitag, am 26. September, den „Regelflugbetrieb“ zum Pakettransport mittels DHL-Paketkopter vom Festland auf die Nordseeinsel Juist. Nach Angaben der Zeitung wiegt das Fluggerät knapp 5kg und kann eine Nutzlast bis zu 1,2kg aufnehmen – mit einer MTOW von somit ca 6,2Kg bedarf es zu seinem Betrieb nach geltendem Luftrecht also einer Einzelerlaubnis. Diese hat DHL anscheinend in enger Zusammenarbeit mit dem Verkehrsministerium und der Deutschen Flugsicherung in breitem Umfang erreicht.
Nach dem Zeitungsbericht darf die „Drohne“ die Strecke in 50 Metern Höhe in einem eigens eingerichteten Flugkorridor, und zwar autonom zurücklegen. Damit betritt die „DHL Paketdrohne“ auch juristisch Neuland, denn bislang dürfen unbemannte Fluggeräte, wie eben „Drohnen“, nur in Sichtweite des Steuerers betrieben werden – dies wird bei der Paketdrohne keinesfalls der Fall sein. Selbst wenn weiterhin eine ständige Verbindung zu einer Steuereinheit zwecks menschlicher Eingriffe gegeben sein muss und Flüge wohl auch nur durchgeführt werden dürfen, wenn ansonsten weder Flugzeuge noch Fähren im Fluggebiet unterwegs sind, so darf das DHL Projekt durchaus als Präzedenzfall gelten. Darauf aufbauend lassen sich zahlreiche weitere Einsatzmöglichkeiten in vergleichbaren Szenarien ableiten. Der Eingliederung von unbemannten Luftfahrtsystemen in den allgemeinen Luftverkehr ist man somit einen weiteren Schritt näher gekommen.