Bundesnetzagentur setzt „Digitale Dividende“ um
Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der Breitbandstrategie der Bundesregierung (Digitale Dividende) regulatorische Maßnahmen eingeleitet:
– Ausweisung der Frequenznutzung „Drahtloser Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten“ im Frequenzbereich 790 – 862 MHz (‚Digitale Dividende’) und in den Bereichen 1710 – 1725 MHz und 1805 – 1820 MHz sowie Frequenznutzung „Funkmikrofone“ (Drahtlose Mikrofone) in den Bereichen 790 – 862 MHz, 1452 – 1477,5 MHz und 1800 – 1805 MHz.
– Verbindung der Vergabeverfahren von Frequenzen in den Bereichen 790 bis 862 MHz sowie 1710 bis 1725 MHz und 1805 bis 1820 MHz mit dem Verfahren zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz.
– Versteigerung und Zuteilung der o.g. Frequenzen befristet bis zum 31.12.2015.
Einzelheiten hierzu finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de.
Vor allem die Frequenzen in den Bereichen 790 – 862 MHz sind aufgrund ihrer hervorragenden physikalischen Ausstrahlungswirkung bei den Unternehmen beliebt, so dass mit einem hohen Ersteigerungswert zu rechnen ist. Andererseits ist nicht auszuschließen, dass die neue Nutzungsausweisung dieses Frequenzbandes je nach technologischer Nutzung eine neue Störungsquelle (Interferenzen) für angrenzende Frequenzbänder sein kann. Die Maßnahmen der Bundesnetzagentur können von den interessierten Kreisen bis zum 17. Juli 2009 bzw. 04. August 2009 kommentiert werden.