BHO Legal zur Innovationspartnerschaft
Forschung, Entwicklung und Innovation sind der Schlüssel zu einem langfristigen Wachstum. Ohne technologischen Fortschritt lebt unser Wohlstand nur auf Raten. Der Staat ist daher gefordert, in den Fortschritt zu investieren. Die EU hat diesen Ansatz auch dem Vergaberecht eingepflanzt. Daher wurde auf EU-Ebene 2014 ein spezifisches Vergabeverfahren eingeführt, das es den öffentlichen Auftraggebern ermöglichen soll, „eine langfristige Innovationspartnerschaft für die Entwicklung und den anschließenden Kauf neuer, innovativer Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen zu begründen.“ (siehe in der Erwägung 49 zur Richtlinie 2014/24).
Dr. Roderic Ortner hat dazu am 14.06.2018 einen Vortrag „Die Innovationspartnerschaft als Mittel der Beschaffung innovativer Leistungen“ bei der Vergabe FIT in Bad Hersfeld gehalten. Die Präsentation finden Sie zum Download hier.