Berliner Stadtschloss: Vergabe war rechtmäßig
Das OLG Düsseldorf hat am 02.12.2009 den Nichtigkeitsbeschluss der 3. Vergabekammer des Bundes aufgehoben und somit grünes Licht für den Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses gegeben. Der Bund hatte die Rechtmäßigkeit der Vergabe der Architektenaufträge an Herrn Franco Stella bezweifelt. Unter anderem wurde kritisiert, dass Stella nicht über die erforderliche Anzahl geeigneter Mitarbeiter verfüge.
Die Vergabekammer des OLG Düsseldorf hielt die Eignung des Architekten jedoch für unbedenklich. Es dürfe dem Bauherrn kein „Übermaß an Eignungsprüfung“ zugemutet werden. Das OLG ging dem Vorwurf, dass drei der vier angegeben Mitarbeiter überhaupt nicht als Architekten registriert seien, nicht weiter nach.
Der Architektenvertrag ist zwar wegen eines formellen Fehlers weiterhin nichtig: Die Baubehörde muss die übrigen Preisträger des zuvor ausgetragenen Wettbewerbs noch über den Vertragsabschluss mit Herrn Stella informieren. Nach Erledigung dieser Formalie steht der Wirksamkeit des Vertrages jedoch nichts mehr entgegen.
Quelle: www.ibr-online.de