Beitrag von Jan Helge Mey auf www.vergabeblog.de
Unser Rechtsanwalt und Partner Jan Helge Mey, LL.M. (McGill) hat den Beitrag „Digitale Akte Berlin: Antworterwartungen müssen vor der Angebotsöffnung nachweisbar feststehen“ auf dem Fachblog des Deutschen Vergabenetzwerks veröffentlicht (Vergabeblog.de vom 04/05/2020, Nr. 43942). Der Beitrag befasst sich mit der Entscheidung der VK Berlin, Beschluss vom 13.03.2020 – VK-B1-36/19, die wegen Dokumentationsdefiziten ein zentrales Beschaffungsprojekt für das E-Government in Berlin beanstandet und einen Verstoß gegen den Grundsatz einer transparenten und diskriminierungsfreien Vergabe ausmacht.