Auktionsregeln zur Vergabe neuer Frequenzen festgelegt
Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf einer Entscheidung der Präsidentenkammer über die Festlegungen und Regelungen für die Durchführung des Verfahrens zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten (Auktionsregeln) veröffentlicht. Novum der Auktionsregeln ist, dass ein individueller Frequenzmindestbedarf dargelegt werden kann (sog. essentielle Mindestausstattung). Kommentare zu dem Entscheidungsentwurf müssen bis zum 26.08.2009 von den interessierten Kreisen eingereicht werden.