Neues Vergaberecht in Kraft
Das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20.04.2009 ist mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 24.04.2009 in Kraft getreten. Wesentliche Änderungen: Verstärkung der Mittelstandklausel des § 97 Abs. 3 GWB, Änderung und Neufassung des § 13 VgV in § 101 a und § 101 b GWB, Änderung der Rügepflicht in § 107 Abs. 3 GWB.