Das EU Tech Sovereignty Package – mögliche Auswirkungen auf europäische Unternehmen und öffentliche Beschaffer
Mit dem EU Tech Sovereignty Package verfolgt die Europäische Kommission einen umfassenden Ansatz zur Stärkung der europäischen digitalen Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit. Das am 3. Juni 2026 vorgestellte Maßnahmenpaket ist Teil der übergeordneten Zielsetzung, Europa als „KI-Kontinent“ zu positionieren. Im Mittelpunkt steht der Schutz kritischer digitaler Infrastrukturen und die Sicherung technologischer Handlungsfähigkeit. Die Gesetzesvorhaben beziehen sich auf zwei maßgebliche Themen: zum einen soll die EU-Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden, zum anderen soll eine höhere digitale Souveränität der europäischen Digitalpolitik gegenüber ausländischen Anbietern erreicht werden.
Vor dem Hintergrund erheblicher struktureller Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern, insbesondere aus den USA und China, besteht akuter Handlungsbedarf. Jedoch ist fraglich, ob mit dem vorliegenden Entwurf die politischen Ziele erreicht werden können. Zudem stellen wir vor, welche Folgen sich für Unternehmen und öffentliche Stellen aus den Gesetzesentwürfen für die vier zentralen Handlungsfelder ergeben können.
- Chips Act 2.0
Der angekündigte Chips Act 2.0 baut auf dem seit 2023 bestehenden Rechtsrahmen „Chips Act“ auf und soll die europäische Halbleiterindustrie weiter stärken. Ziel ist der Ausbau von Kapazitäten für moderne Chiptechnologien vor dem Hintergrund anhaltender Lieferengpässe, steigender Nachfrage und geopolitischer Spannungen. Zur Stärkung der Lieferketten sollen bestehende Krisenpräventions- und Reaktionsmechanismen durch verbessertes Monitoring, Informationsaustausch und digitale Plattformen ergänzt werden. Zudem ist die Einführung des Labels „European Semiconductor Region of Excellence“ vorgesehen, das investitionsstarke Regionen auszeichnen und die Zusammenarbeit zwischen Industrie, Forschung und öffentlicher Hand stärken soll.
Vorgesehen sind beschleunigte Genehmigungsverfahren, eine stärkere Einbindung in europäische Wertschöpfungsketten sowie neue Förderinstrumente. Besonders relevant für Unternehmen ist die Förderung strategischer Projekte entlang der Wertschöpfungskette, die bevorzugt genehmigt und unter stärkerer Einbindung von KMU umgesetzt werden. Dazu zählen industrielle Aktivitäten in den Bereichen Chipdesign, Spezialmaterialien, Fertigungstechnologien, Halbleiterausrüstung, Leiterplatten sowie Advanced Packaging und Assembly. Ein besonderer Fokus liegt zudem auf sogenannten „first-of-a-kind“-Projekten und der beschleunigten Industrialisierung von Pilotlinien.
Neben der Angebotsseite nimmt der Chips Act 2.0 auch die Nachfrageseite in den Blick, um europäische Technologien schneller in den Markt zu bringen. Öffentliche Auftraggeber sollen im Wege innovativer Beschaffung eine frühe erste Nachfrage kreieren. Darüber hinaus sieht der Entwurf konkrete vergaberechtliche Vorgaben zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit vor. Öffentliche Auftraggeber sollen unter eine detaillierte Bietererklärung zur Versorgungssicherheit im Zusammenhang mit Halbleitern verlangen und das Thema auf Ebene der Leistungsbeschreibung, der Eignungs-, Zuschlagskriterien oder Ausführungsbedingungen adressieren können. Rechtlich möglich sind solche Vorgaben bereits heute. Inwieweit die endgültige Ausgestaltung den Vergabestellen eine höhere Rechtssicherheit bringt, bleibt abzuwarten. Hervorzuheben ist aber bereits der Vorschlag, das im Monitoring erstellte Lagebild mit Vorgaben für die Beschaffung zusammenzubringen: Wenn im Rahmen des kontinuierlichen Monitorings erhebliche Risiken fortbestehen, soll die EU-Kommission auch verpflichtende Vorgaben für die Beschaffungsstellen machen können.
- Cloud und AI Development Act (CADA)
Mit dem Cloud and AI Development Act (CADA) soll ein gemeinsamer europäischer Rahmen für souveräne Cloud- und KI-Angebote geschaffen werden. Hintergrund ist die stark steigende Nachfrage nach Rechenkapazitäten, insbesondere infolge des zunehmenden Einsatzes Künstlicher Intelligenz. Insgesamt verfolgt der CADA das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und digitale Autonomie Europas im Bereich Cloud und Künstliche Intelligenz zu stärken.
Konkret vorgesehene Maßnahmen sind der Ausbau europäischer Rechenzentrumskapazitäten, die Stärkung von Investitionen sowie ein besserer Zugang zu leistungsfähiger KI- und Cloud-Infrastruktur. Dazu sollen KI-Fabriken und Gigafabriken aufgebaut und die Rechenleistung in der EU deutlich erhöht werden (Verdreifachung in 5 bis 7 Jahren). Kritisch ist jedoch anzumerken, dass der reine Ausbau von Rechenzentrumskapazitäten nicht automatisch zu einer stärkeren digitalen Souveränität führt. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass zentrale Marktpositionen globaler Hyperscaler wie AWS, Microsoft und Google durch Infrastrukturprogramme nicht zwangsläufig aufgebrochen werden, sondern sich bestehende Abhängigkeiten sogar weiter verfestigen können, sofern Fragen von Eigentum, Betrieb und Governance der Infrastruktur nicht stärker adressiert werden. Als Beispiel ist etwa Irland zu nennen, wo ein Großteil der Rechenzentrumsinfrastruktur von wenigen internationalen Hyperscalern betrieben wird und sich die Frage nach lokaler Wertschöpfung und Systemabhängigkeiten besonders deutlich stellt. Zudem ist besonders kritisch, dass die EU große US-Hyperscaler nicht von den vorgesehenen Förder- und Infrastrukturmechanismen ausschließt. In der Konsequenz könnte der Anspruch digitaler Souveränität relativiert werden, wenn die entstehenden Kapazitäten weiterhin maßgeblich von denselben außereuropäischen Anbietern dominiert werden.
Daneben soll ein EU-weiter Bewertungsrahmen für Cloud- und KI-Souveränität eingeführt werden, der den Schutz sensibler Daten und kritischer Anwendungen gewährleisten und zugleich einheitliche Standards für souveräne Cloud-Dienste schaffen soll. Der Rahmen sieht eine vierstufige Einordnung von Cloud- und KI-Diensten vor: Level 1 umfasst dabei die reine Datenlokalisierung innerhalb der EU, während Level 2 zusätzliche Anforderungen an die Reduzierung von Drittstaatenabhängigkeiten und Transparenz stellt. Level 3 verlangt eine umfassende EU-Kontrolle über Eigentum, Governance und Betrieb der Dienste. Die höchste Stufe (Level 4) setzt schließlich vollständige technologische und operative Souveränität ohne kritische Drittstaatenabhängigkeiten voraus.
Kritisch ist jedoch, dass ein solches Stufensystem nicht geeignet erscheint, tatsächliche digitale Souveränität herzustellen. Insbesondere werden die Anforderungen der Level 1 und 2 auch von außereuropäischen Anbietern erfüllt. Weiter können die Bestimmungen von Level 3 die bestehenden Abhängigkeiten reduzieren. Level 4 erscheint auf den ersten Blick sinnvoll, ist bei genauerer Betrachtung allerdings wohl nicht erreichbar. Der Ansatz betrifft die bestehenden Marktstrukturen und die dominante Position großer Hyperscaler daher nur eingeschränkt. Insbesondere bleibt offen, inwieweit sich Abhängigkeiten in den verschiedenen Stufen tatsächlich reduzieren lassen, wenn Infrastruktur, Betrieb und Wertschöpfung weiterhin maßgeblich von denselben globalen Anbietern geprägt werden. Zugleich ist der Ausbau von Rechenzentrums- und KI-Kapazitäten in erheblichem Maße durch konzentriertes Kapital und dominante Technologieanbieter geprägt. In der Konsequenz besteht das Risiko, dass der Rahmen vor allem eine formale Klassifizierung von Souveränität etabliert, ohne die zugrunde liegenden Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse im Markt zu verändern und stattdessen bestehende Strukturen lediglich weiter zu verfestigen.
Neben der Angebotsseite widmet sich CADA ebenfalls der Nachfrageseite insbesondere öffentlicher Stellen. Der Entwurf sieht verpflichtende Risikobewertungen sowohl für öffentliche Stellen der EU als auch der Mitgliedstaaten vor, zumindest für jene kritischen Bereiche, die unter die NIS2-Richtlinie fallen. Diese müssen einen Anbieter wählen, der mindestens über eine EU-Vertrauenswürdigkeit der Stufe 2 verfügt. Die EU-Kommission soll auch die Kompetenz bekommen, von öffentlichen Stellen in bestimmten Fällen eine Migration innerhalb von höchstens 12 Monaten zu einer angemessenen (höheren) Stufe zu verlangen. Private Unternehmen in besonders kritischen Sektoren sollen ebenfalls zu einer Risikobewertung und Wahl eines angemessenen Niveaus an EU-Vertrauenswürdigkeit verpflichtet werden können. Öffentliche Auftraggeber, die Cloud- und KI-Leistungen beschaffen, sollen zudem verpflichtet sein, den „Mehrwert für die EU“ als Zuschlagskriterium zu berücksichtigen.
- Open-Source-Strategie
Mit der vorgestellten Open-Source-Strategie will die EU ihre digitale Souveränität stärken und die vorhandene europäische Entwicklerbasis gezielt nutzen. Geplant ist der Ausbau quelloffener Lösungen in Schlüsselbereichen wie Cloud, KI, Cybersicherheit, Internettechnik und Halbleiter, um europäische Alternativen zu fördern. Hierzu sollen Open-Source-Start-ups und Kompetenzen gefördert sowie die langfristige Sicherheit und Pflege quelloffener Technologien verbessert werden. Gleichzeitig soll die Nutzung europäischer Open-Source-Lösungen im öffentlichen Sektor durch entsprechende Vergabeansätze und Leitlinien gestärkt werden.
Vorgesehen ist insbesondere, die öffentliche Beschaffung stärker als strategisches Instrument zur Förderung von Open-Source-Technologien einzusetzen, indem entsprechende Lösungen in Ausschreibungs- und Beschaffungsprozessen verstärkt berücksichtigt werden. Kritisch anzumerken ist, dass der Ansatz bislang weitgehend programmatisch bleibt und weder verbindlichen vergaberechtlichen Vorgaben noch konkrete Priorisierungsmechanismen vorsieht. Die tatsächliche Wirkung wird daher maßgeblich von der Umsetzungspraxis der öffentlichen Auftraggeber abhängen. Inwieweit sich hieraus eine strukturelle Stärkung europäischer Open-Source-Anbieter im Beschaffungsmarkt ergibt, bleibt daher offen. Weitere Klarheit könnte der von der Europäischen Kommission für den 1. Juli 2026 angekündigte „Public Procurement Act“ bringen, der eine umfassende Reform und Zusammenführung der europäischen Vergaberichtlinien zum Gegenstand haben soll.
Flankiert werden die vorgeschlagenen Maßnahmen durch die Förderung von Standardisierung und Interoperabilität, um die Verbreitung europäischer Lösungen zu erleichtern. Dahinter steht insbesondere das Ziel, offene und interoperable digitale Ökosysteme zu schaffen, die eine bessere Wiederverwendbarkeit digitaler Lösungen ermöglichen und Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern reduzieren. Die Kommission verweist in diesem Zusammenhang auf eine stärkere Einbindung von Open-Source-Lösungen in Standardisierungsprozesse sowie auf Initiativen wie den „Open Internet Stack“. Für Unternehmen (insbesondere KMU) kann das zu geringeren Lock-in-Effekten, niedrigeren Markteintrittsbarrieren und einer besseren Integration unterschiedlicher digitaler Lösungen führen.
- Digitalisierung und KI im Energiesektor
Ein weiterer Schwerpunkt des Pakets ist die stärkere Verzahnung von Digitalisierung und Nachhaltigkeit im Energiesektor vor dem Hintergrund hoher Energiepreise und des wachsenden Energiebedarfs digitaler Infrastrukturen. Kritisch ist, dass der Ansatz zwar auf eine effizientere und digital gestützte Energienutzung abzielt, den weiter steigenden Energiebedarf digitaler Infrastrukturen – insbesondere durch Rechenzentren – nur begrenzt berücksichtigt, obwohl dieser bereits heute erhebliche Auswirkungen auf Energiesysteme und Kostenverteilung hat. Bestehende Nachfrageeffekte werden voraussichtlich eher verstärkt als strukturell reduziert.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Verzahnung mit der KI-Verordnung, die insbesondere im Kontext kritischer Infrastruktur eine Einstufung als Hochrisiko-Systeme vorsieht. Damit entsteht eine zusätzliche regulatorische Ebene, die bei der Umsetzung digitaler Infrastrukturen im Energiesektor zu berücksichtigen ist.
Die Kommission plant für die Umsetzung der Ziele im Bereich des Energiesektors einen Fahrplan zur Digitalisierung und zum KI-Einsatz. Digitale Technologien sollen die Effizienz und Intelligenz der Strominfrastruktur erhöhen, die Integration von Rechenzentren verbessern und den grenzüberschreitenden Energiedatenaustausch erleichtern. Zudem sollen die Zusammenarbeit zwischen Energie- und Digitalsektor gestärkt sowie europäische KI-Modelle für den Energiesektor gefördert werden. Ziel ist es, den steigenden Energiebedarf digitaler Technologien nachhaltig zu bewältigen und zugleich Effizienz, Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Energiesystems zu erhöhen.
Fazit und Bedeutung des EU Tech Sovereignty Package für Unternehmen
Mit dem EU Tech Sovereignty Package verfolgt die Europäische Kommission einen ambitionierten Ansatz zur Stärkung der digitalen Souveränität Europas. Positiv hervorzuheben ist insbesondere, dass die Maßnahmen die gesamte digitale Wertschöpfungskette in den Blick nehmen – von Halbleitern und Rechenkapazitäten über Open Source bis hin zur Energieinfrastruktur.
Für Unternehmen eröffnen die geplanten Initiativen neue Förder- und Investitionsmöglichkeiten – etwa Zugang zu beschleunigten Genehmigungsverfahren und Förderinstrumenten im Halbleiterbereich sowie Investitionen in KI-Fabriken und Rechenzentrumskapazitäten–, sowie verbesserte Rahmenbedingungen in strategisch wichtigen Technologiebereichen. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, ob die Maßnahmen tatsächlich zu einer Vereinfachung bestehender Strukturen beitragen. Gerade aus Unternehmenssicht wären weniger Bürokratie und geringere regulatorische Komplexität wünschenswert.
Für öffentliche Beschaffer und zum Teil auch für private Unternehmen in kritischen Sektoren haben die Entwürfe erhebliche Auswirkungen auf Vergabeverfahren aus Auftraggebersicht – und natürlich spiegelbildlich für Unternehmen aus Bietersicht. Im Zusammenhang mit Halbleitern werden die Bietererklärungen zur Versorgungssicherheit sowie die davon abgeleiteten weiteren Vorgaben an unterschiedlichen Stellen im Vergabeverfahren relevant. Bei Cloud-Leistungen und KI stehen die verpflichtenden Anforderungen an ein angemessenes Level an EU-Vertrauenswürdigkeit und Zertifizierung im Mittelpunkt. Daneben würde bei den qualitativen Zuschlagskriterien auch der „EU-Mehrwert“ eine Rolle spielen. Vergaberechtlich sind diese Entwicklungen auch im Zusammenhang mit „Buy European“ Klauseln in anderen Rechtsakten und dem anstehenden EU Public Procurement Act zu sehen. Abzuwarten bleibt vor allem, inwieweit sich die EU-Kommission hinsichtlich ihres Kompetenzzuwachses und der Marschroute „Buy European“ durchsetzen wird.
In ihrer Gesamtheit können die Initiativen einen wichtigen Beitrag zu einer wettbewerbsfähigeren, sichereren und widerstandsfähigeren europäischen Digitalwirtschaft leisten. Für Unternehmen empfiehlt es sich daher, die weitere Entwicklung frühzeitig zu verfolgen und potenzielle Förder-, Investitions- und Compliance-Auswirkungen im Blick zu behalten z. B. hinsichtlich Förderprogrammen, Investitionsentscheidungen im Halbleiter- und Cloud-Bereich sowie Compliance-Anforderungen aus der KI-Verordnung.
Ihre Ansprechpartner für Digitale Souveränität und den CADA:
Dr. Jan Helge Mey
Tel.: +49 221 / 270 956 – 220; E-Mail: jan.mey@bho-legal.com
Dr. Matthias Lachenmann
Tel.: +49 221 / 270 956 – 180; E-Mail: matthias.lachenmann@bho-legal.com

