Neue EU-Schwellenwerte ab dem 01.01.2014
Am 01.01.2014 ist die Verordnung (EU) Nr. 1336/2013 vom 13.12.2013 in Kraft getreten. Die Verordnung ändert die Schwellenwerte der Vergaberechtskoordinierungsrichtlinie, der Sektorenkoordinierungsrichtlinie und der Verteidigungsvergaberichtlinie. Seitdem gelten folgende neue EU-Schwellenwerte:
- Öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarerer Bundeseinrichtungen: 134.000 € (bisher: 130.000 €)
- Öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 207.000 € (bisher: 200.000 €)
- Verteidigungs- und sicherheitsrelevante Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 414.000 € (bisher 400.000 €)
- Bauaufträge: 5.186.000 € (bislang: 5.000.000 €)
- Sektorenbereich: 414.000 € (bisher: 400.000 €)
Die Änderungs-Verordnung können Sie hier einsehen.