Neue EU-Schwellenwerte ab dem 01.01.2010
Mit Verordnung (EG) Nr. 1177/2009 vom 30.11.2009 hat die Kommission der Europäischen Union die Schwellenwerte für die Anwendung europäischen Vergaberechts gesenkt. Die Verordnung bedarf keiner Umsetzung in den Mitgliedstaaten und tritt somit am 01.01.2010 unmittelbar in Kraft. Insbesondere gelten die Schwellenwerte unabhängig von der Novellierung der VgV.
Folgende Werte gelten ab dem 01.01.2010:
VERGABE x |
ALT | NEU |
Bauaufträge x |
5.150.000 € | 4.845.000 € |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge x |
206.000 € | 193.000 € |
Trinkwasser-, Energieversorgung, Verkehrsbereich x |
412.000 € | 387.000 € |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberster oder oberer Bundes-behörden | 133.000 € | 125.000 € |
Die Verordnung steht auf www.vergabebrief.de/gesetze zur Verfügung.