Bundesrat beschließt Sektorenverordnung
Der Bundesrat hat am 10. Juli 2009 der “Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Enegieversorgung anzuwendenden Regeln” (SektorenVO) unter Maßgabe einiger Änderungen zugestimmt (BR-Drs. 522/09 vom 10.07.2009). Die Änderungen beinhalten neben einer redaktionellen Korrektur Klarstellungen zur Anwendbarkeit der Verordnung auf Lose und zum Begriff der “Rohstoffbörse”. Außerdem soll die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Präqualifikationsverzeichnissen nicht auf Bauautragsvergaben beschränkt sein, sondern der Wortlaut soll so gefasst sein, dass auch eine Entwicklung von vergleichbaren Verzeichnissen in anderen Branchen möglich ist. Ferner bittet der Bundesrat die Bundsregierung, die Kommission der EU zu einer Bündelung und Veröffentlichung derjenigen Daten zu veranlassen, die der Feststellung der Gleichwertigkeit von Nachweisen verschiedener Herkunftsländer dienen. Nur so könne eine effiziente Anwendung der Richtlinie 2004/17/EG gewährleistet werden (Quelle: www.vergabebrief.de).