Verteidigungsrichtlinie tritt in Kraft
Am gestrigen Tage ist die Verteidigungsrichtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union (Richtlinie 2009/81/EG, ABl. L 216/76) veröffentlicht worden und tritt somit heute in Kraft. Die Vergabe von Bau- , Liefer- und Leistungsverträgen in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung sind somit neu geregelt. Bereits 2005 wurde die Kommission im “Grünbuch über die Beschaffung von Verteidigungsgütern“ zur Ausarbeitung einer entsprechenden Richtlinie aufgefordert, um die Vergabeverfahren unter Beachtung der nationalen Sicherheitsanforderungen zu koordinieren. Zwischenzeitlich unterlag die Beschaffung in diesem Bereich den Richtlinien 2004/17/EG a.F. und 2004/18/EG a.F.. Allerdings bestand (und besteht auch weiterhin) die Möglichkeit, Maßnahmen vom Anwendungsbereich der Richtlinien auszunehmen, wenn ein Fall der Artikel 30, 45, 46, 55 oder 296 EGV vorliegt, insbesondere also Gründe der öffentlichen Sicherheit es unbedingt erfordern. Der EuGH betonte allerdings, dass eine Nicht-Anwendung der Richtlinien absolute Ausnahmen darstellen sollten. Die neue Verteidigungsrichtlinie soll nun für Vergaben oberhalb der Schwellenwerte von 412 000 EUR bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und 5 150 000 EUR bei Bauaufträgen klare Definitionen und Verfahrensregeln zur Verfügung stellen. Mit dieser Richtlinie wird gleichzeitig die Anwendbarkeit der Richtlinien 200/14/EG und 2004/18/EG im Anwendungsbereich der Verteidigungsrichtlinie ausgenommen.
Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis spätestens zum 21. August 2011 in nationales Recht umsetzen.