Reform des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW in Koalitionsvertrag verankert
CDU und FDP haben sich gemäß dem Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017-2022, der am 16 Juni 2017 vorgestellt wurde, darauf geeinigt, das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW weitgehend zu reformieren. Im Koalitionsvertrag ist hierzu folgendes vereinbart worden:
„Das Vergaberecht wird vereinfacht. Wir stehen zur Tariftreue. Deshalb stellen wir sicher, dass weiterhin öffentliche Vergaben nur bei Einhaltung des Mindestlohns und von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen erfolgen können. Alle darüber hinausgehenden Regelungen im Tariftreue- und Vergabegesetz werden entfallen, weil sie ihre Ziele nicht erreicht haben und bei Kommunen und Unternehmen unnötige Bürokratie erzeugen.“