Unterschwellige Vergaben: Deutschlands Klage gegen die EU-Kommission vor Europäischem Gericht
Das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) hat im Klageverfahren der Bundesrepublik Deutschland gegen die Mitteilung der EU-Kommission für sog. Unterschwellenvergaben aus dem Jahr 2005 mündlich verhandelt. Deutschland hatte gegen die Mitteilung Klage erhoben, da sie in den Regelungen der Mitteilung wesentliche Verpflichtungen für die öffentlichen Auftraggeber als gesetzt sah, die weit über die normalen, im Gemeinschaftsrecht vorgegebenen Pflichten hinausgehen. Die Klage ist darüber hinaus von besonderer politischer Bedeutung, da sie sich gegen die mittlerweile gängige Praxis der EU-Kommission wendet, Regelungen in sog. Mitteilungen zu verankern, zu denen das Europäische Parlament kein Mitspracherecht hat, da sie keine Gesetze im eigentlichen Sinne darstellen.