Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW)
Am 1. Mai trat für Nordrhein-Westfalen das “Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG – NRW)” in Kraft. Siehe hierzu den Artikel von Herrn Dr. Ortner im Vergabeblog. Das Gesetz hat zu vermehrter Verunsicherung geführt, so dass die Landesregierung am 23.07.2012 eine Fragen- Antwortliste (FAQ) veröffentlicht hat. Diese finden Sie hier.