Streit um juris-Datenbank: Vertragsverletzung – zweite Stufe
Am 14. April hat die Europäische Kommission den zweiten Schritt im Vertragsverletzungs- verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland aufgrund deren Kooperation mit der juris-Datenbank eingeleitet. Die Kommission ist der Auffassung, die im Zuge der Teilprivatisierung von juris als ehemaliges Unternehmen des Bundes vereinbarte Vergütungsanpassung für juris-Dienste an Bundesbehörden sei ein ausschreibungsbedürftiger Neuauftrag gewesen. Ähnlich verhalte es sich nach Auffassung der Kommission hinsichtlich der ohne vorherige Vergabebekanntmachung im Verhandlungsverfahren vergebenen Aufträge einiger Bundesländer über juris-Dienste im Jahr 2006.
Deutsche Stellen sehen mangels vergleichbarer Anbieter hingegen schon keinen Markt, so dass eine Ausschreibung habe entfallen dürfen. In der juris-Datenbank können private Nutzer über das Internet (teils gegen Bezahlung) sowie alle Bundesbehörden im Rahmen des erwähnten Kooperationsvertrags auf umfangreiche Gesetzes- und Entscheidungssammlungen zugreifen. juris wurde1973 von der Bundesrepublik Deutschland gegründet. Aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Teilprivatisierung hält der Bund derzeit aber nur noch 50,1% der Anteile. Im Zuge der Privatisierung wurde der Kooperationsvertrag insbesondere die Vergütung betreffend geändert.