Neues Bremisches Tariftreue- und Vergabegesetz in Kraft getreten
Am 02.12.09 ist das Bremische Tariftreue- und Vergabegesetz in Kraft getreten. Die Bremische Bürgerschaft legte Mindestlohnanforderungen und soziale Standards fest, die der Auftragnehmer in Zukunft erfüllen muss. Beispielsweise dürfen Bauaufträge nur an solche Bewerber vergeben werden, die die gültigen Tariflöhne zahlen. Außerdem unterliegt der Wareneinkauf durch die öffentliche Hand nun der Einschränkung, dass die Ware garantiert nicht mithilfe von Kinderarbeit hergestellt wurde. Auch die Umweltverträglichkeit einer Ware kann künftiges Vergabekriterium sein.
Das Vergabegesetz gilt für jede Vergabe eines öffentlichen Auftrages in Bremen, soweit nicht bereits vor dem 02.12.2009 eine Angebotsanfrage abgesetzt oder eine Bekanntmachung eingeleitet wurde.
Quelle: www.ibr-online.de