Neuer EVB-IT Dienstleistungsvertrag verfügbar
Der für die ergänzenden Vertragsbestimmungen für Informationstechnologie (EVB-IT) zuständige Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik (CIO Bund) hat zum 1. Februar 2018 die aktualisierten EVB-IT Dienstleistung herausgegeben. Die bisherigen EVB-IT Dienstleistung aus dem Jahre 2002 wurden hierdurch ersetzt und stehen nicht mehr zur Verfügung.
Die Änderungen sind insbesondere für Auftraggeber und Bieter in Vergabeverfahren relevant, da eine Vielzahl von öffentlichen Auftraggebern zur Einbindung der EVB-IT bei der Vergabe von IT-Leistungen aufgrund interner Bestimmungen verpflichtet ist.
Die Neuerungen der EVB-IT Dienstleistung umfassen insbesondere:
• Erweiterung der Anwendungsmöglichkeiten. Nr. 3 des Vertrages unterscheidet nun zwischen einmalig, regelmäßigen und abrufbaren Leistungsbestandteilen.
• Möglichkeit der Vorsehung besonderer Anforderungen an die Mitarbeiter des Auftragnehmers in Nr. 7 des Vertrages.
• Die ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistungs-AGB) wurden umfangreich überarbeitet:o Aufnahme einer technischen No-Spy Klausel, soweit der Auftragnehmer Leistungen an Hard- und/oder Software erbringt (Ziffer 1.6)
o Anpassung der Regelungen zu den Nutzungsrechten entsprechend den Vorgaben des EVB-IT Systemvertrags (Ziffer 3).
o Aufnahme umfangreicher Regelungen zum Personaleinsatz (Ziffer 8)
o Überarbeitung der Haftungsregelungen und Beschränkung der Haftung des Auftragnehmer auf den Auftragswert, jedoch mind. 50.000 EUR, im Falle der leicht fahrlässigen Pflichtverletzung (Ziffer 13).
Die EVB-IT können kostenfrei unter https://www.cio.bund.de eingesehen und heruntergeladen werden.
Für etwaige Fragen und benötigte Hilfestellungen zur Verwendung der neuen EVB-IT Dienstleistung oder den weiteren EVB-IT Vertragsmustern stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.