Neue Regeln für den Betrieb von Drohnen
Bundesverkehrsminister Dobrindt hat am 18.01.2017 eine Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten ins Bundekabinett zur Kenntnis eingebracht. Am gleichen Tag wurde sie an den Bundesrat übersandt, um die verfassungsmäßig gebotene Zustimmung des Bundesrates herbeizuführen.
Mit der Verordnung werden im Wesentlichen folgende Regelungen eingeführt:
Kennzeichnungspflicht: Alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme mit mehr als 250 Gramm Gewicht müssen künftig mit einer Plakette gekennzeichnet sein. Damit bei Schäden schnell der Besitzer festgestellt werden kann, müssen darauf Name und Adresse stehen.
Erlaubnispflicht: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ab fünf Kilogramm Gewicht ist künftig eine Erlaubnis erforderlich. Diese wird von den zuständigen Landesbehörden erteilt. Verlangt wird außerdem eine Art Führerschein.
Kenntnisnachweis: Um diesen « Drohnen-Führerschein » zu erhalten, müssen Nutzer eine Prüfung bei einer anerkannten Stelle ablegen – dies soll auch online möglich sein. Vorgesehen ist ein Mindestalter von 16 Jahren. Die Bescheinigung soll zehn Jahre gelten.
Betriebsverbot: Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme unter fünf Kilo dürfen nicht außer Sichtweite geraten. Tabu sind zudem Flüge über sensiblen Bereichen wie Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Naturschutzgebiete und Menschenansammlungen.
Nähere Informationen zu den Zielen der Verordnung sind der Begründung zu entnehmen, die an den Bundesrat übersandt wurde.
Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur einen Flyer zur neuen Drohnenverordnung herausgegeben.