Informationstechnik soll Verfassungsrang bekommen
Die Föderalismuskommission II hat sich geeinigt, die Informationstechnik durch Einfügung eines neuen Art. 91c GG ins Grundgesetz aufzunehmen. Der IT käme damit der gleiche Rang, wie den klassischen Verkehrsinfrastrukturen zu. Nach der neuen Regelung « können” Bund und Länder bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb von informationstechnischen Systemen zusammenwirken und notwendige Standards zur Kommunikation zwischen ihren informationstechnischen Systemen festlegen. Hierauf aufbauend soll durch einen Staatsvertrag der sog. IT-Planungsrat als ein neues Steuerungsgremium gegründet werden. Der bestehende Kooperationsausschuss Automatisierte Datenverarbeitung (KoopA), dem Bund, Länder und Kommunen angehören, und die EGovernment- Staatssekretärsrunde sollen aufgelöst werden bzw. in dem IT-Rat aufgehen. Der Bund und jedes Bundesland sollen im IT-Rat jeweils eine Stimme haben. Entscheidungen sollen mit Stimmenmehrheit getroffen werden – dies bedeutet eine Abkehr vom bisherigen Einstimmigkeitsprinzip. Für die Kommunen ist keine unmittelbare Repräsentanz vorgesehen – ihre Interessen müssten von den Ländern wahrgenommen werden.
Die durch resultierende Bund-Länder-Mischverwaltung wird ebenfalls im Grundgesetz festgeschrieben. In Absatz 3 heißt es, « die Länder können (…) den gemeinschaftlichen Betrieb informationstechnischer Systeme sowie die Errichtung von dazu bestimmten Einrichtungen vereinbaren”. Damit könnte z. B. der Betrieb gemeinsamer Rechenzentren grundgesetzlich abgesichert werden. In dem Entwurf heißt es außerdem, « der Bund errichtet zur Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder ein Verbindungsnetz”, das so genannte Koppelnetz. Nähere zu dessen Errichtung und Betrieb regelt ein Bundesgesetz, mit Zustimmung des Bundesrates.