Europäisches Parlament stimmt neuen Vergaberechtsrichtlinien zu
Das Europäische Parlament hat am 15.01.2014 den neuen Vergaberechtsrichtlinien mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit treten die Richtlinien 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und müssen innerhalb von zwei Jahren in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Betroffen sind hierbei die Vergaberechtskoordinierungsrichtlinie 2004/17/EG, die Sektorenkoordinierungsrichtlinie 2004/17/EG und die Verteidigungsvergaberichtlinie 2009/18/EG.
Vorrangiges Ziel ist die Vereinfachung und Flexibilisierung des Vergabeverfahrens und ein vereinfachter Zugang von KMU zu öffentlichen Aufträgen. Eine Neuerung stellt etwa die vermehrte Schwerpunktsetzung auf Qualität, Innovation, Umwelt- oder Sozialaspekte bei der Auftragsvergabe dar. Auch wird erstmals die Inhouse-Vergabe klar geregelt. Zudem treten verschärfte Regeln zum Arbeitnehmerschutz in Kraft. Schließlich wird die eVergabe als verpflichtend eingeführt.
Darüberhinaus wurden eine neue eigene Richtlinie zur Konzessionsvergabe eingeführt und damit Unsicherheiten beseitigt.
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