Europäische Kommission verweist die Bundesrepublik vor den EuGH
Die Europäische Kommission hat am 20.11.2009 beschlossen, die Rechtssache zu den Rostocker Abfallbeseitigungsverträgen an den EuGH zu verweisen. Bereits 1997 schloss die Stadt Rostock mit einem halbstaatlichen Unternehmen einen Dienstleistungsvertrag über Abfallbeseitigung im Wert von rund 150 Mio. Euro. In 2004 wurde der Vertrag geändert. Im Jahr 2007 traf die Stadt Rostock eine weitere Vereinbarung mit einem halbstaatlichen Unternehmen der Abfalldienstleistungsbranche. Die Vertragsschlüsse und Vertragsänderung fanden jeweils ohne öffentliche Ausschreibung statt. Die Bundesrepublik hatte die die dadurch entstandene Vertragsverletzung bereits anerkannt. Jedoch laufen die vergaberechtswidrig geschlossenen Verträge weiter, so dass sich die Europäische Kommission nun gezwungen sieht, den EuGH damit zu befassen.
Quelle: https://europa.eu/