Entwurf neuer Regeln zum Aufstieg von Drohnen
Bundesminister Dobrindt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) plant eine Neuregelung für Drohnen-Flüge auf den Weg zu bringen. Der Entwurf der neuen „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ befindet sich derzeit in der Länder und Verbändeanhörung.
Ziel der Neuregelung ist es das bedeutende Potential der Drohnennutzung- privat, wie auch gewerblich- auszuschöpfen, sowie die Sicherheit des Luftraums durch rechtliche Klarheit zu erhöhen. Darüber hinaus soll der Schutz der Privatsphäre in den Vordergrund rücken.
Die Änderungen der LuftVO und des LuftVZO sehen im Einzelnen eine weitgehende Gleichbehandlung von Modellflugzeugen und unbemannten Luftfahrsystemen vor. Dabei wird der Aufstieg unterhalb einer Gesamtmasse von 5 kg generell erlaubnisfrei. Künftig gilt jedoch sowohl für Flugmodelle als auch für unbemannte Luftfahrsysteme ab einer Startmasse von 0,25 kg eine Kennzeichnungspflicht, um im Schadensfall den Halter feststellen zu können. Wichtig für Drohnenpiloten wird die Erbringung eines Kenntnisnachweises für Aufstiege mit Flugmodellen oder unbemannten Luftfahrtsystemen ab 5 kg. Darüber hinaus kann nun auch der Betrieb von Drohnen außerhalb der Sichtweite Gegenstand einer Genehmigung sein.
Weitergehende Informationen sind unter uavdach.org verfügbar.