Dobrindt plant striktere Regulierung für die Nutzung von UAV
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt möchte die Nutzung von UAV neu regeln. Durch die zunehmende Nutzung von UAV im gewerblichen und privaten Bereich bestehe ein neues Gefährdungspotenzial durch Kollisionen und Abstürze und die Notwendigkeit, Piloten bei Missbrauch und Unfällen identifizieren zu können. Dobrindt kündigte folgende Änderungen an:
- Privat und gewerblich genutzte UAV, die mehr als 500 Gramm wiegen, sollen künftig Kennzeichen tragen
- Wer ein UAV aus gewerblichen Gründen aufsteigen lassen will, soll künftig eine Führerscheinprüfung ablegen, wobei der Nutzer « fliegerische und luftrechtliche Kenntnisse » in einer Prüfung nachweisen müsse
- Privat genutzte UAV sollen nicht mehr über Wohngebiete fliegen dürfen
- Piloten dürften ihre gewerblichen UAV auch außerhalb der Sichtweite steuern, private Betreiber dürfen hingegen nicht höher als 100 Meter fliegen
Infolge seiner Ankündigungen wollte Dobrindt jedoch nicht weiter Stellung zu seinen Plänen beziehen. Auch das Luftfahrt-Bundesamt, sowie das Bundesverkehrsministerium konnten keine Erklärungen liefern.
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