BHO Legal auf dem WO?-Kongress 2014
Am 4. und 5. Juni trafen sich Experten und Unternehmen aus dem Bereich Geo-Information und unbemannte Luftfahrtsysteme (umgangssprachlich „Drohnen“) auf dem diesjährigen WO?-Kongress in Gelsenkirchen. Die Veranstaltung bot mit zahlreichen Fachvorträgen und Flugvorführungen viele Gelegenheiten zum Erfahrungsaustausch in erfolgversprechenden Zukunftsbrachen. Wie häufig bei neuen Technologien hinkt die Rechtsordnung zu deren Einsatz der Entwicklung noch hinterher – es bestehen derzeit noch viele Unsicherheiten insbesondere beim Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme und man merkt den Regelungen zu diesem Bereich noch an, dass sie erst im Mai 2012 in das Luftrecht eingeführt wurden. Besondere Beachtung, auch seitens Funk und Fernsehen, fand daher der Vortrag von BHO Legal Rechtsanwalt Dr. Oliver Heinrich. Der Vortrag verschafft einen Überblick über die derzeitige Rechtslage zum Einsatz leichter UAS in Deutschland. Behandelt wird die generelle Notwendigkeit einer Aufstiegserlaubnis bei Nutzung außerhalb Sport und Freizeit, die zuständigen Luftfahrtbehörden zur Erlaubniserteilung, die Möglichkeiten und Grenzen für Allgemeinerlaubnisse, Haftung und Versicherungspflicht sowie Datenschutzaspekte.
Der Vortrag steht für alle Interessierte zum Download bereit.
Den Beitrag des WDR in der Lokalsendung "Ruhrzeit" mit interessanten Beiträgen auch zum UAS Hersteller "Height Tech" sowie das Live-Interview mit RA Dr. Heinrich finden Sie hier. Dabei wird auch auf den Einsatz von Flugmodellen eingegangen, der, im Gegensatz zum kommerziellen Einsatz, bei Abfluggewicht bis 5kg grds. erlaubnisfrei ist.