Auftragsvergabe Stadt Hamm: Vertragsverletzung – zweite Stufe
Die Kommission hat am 14. April die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen einer Auftragsvergabe durch die Stadt Hamm eingeleitet. Im Rahmen kommunaler Zusammenarbeit hatte die Stadt Hamm im Jahr 2003 einen Auftrag über Abwassersammlung und -entsorgung direkt an den Zweckverband „Lippeverband“ vergeben. Die Kommission sieht den Lippeverband nicht als Teil der öffentlichen Verwaltungsorganisation Deutschlands, da auch Private dort Mitglieder sind, außerdem werden die Leistungen des Lippeverbands von der Stadt Hamm vergütet. Die Kommission vertritt daher die Auffassung, der Auftrag habe ausgeschrieben werden müssen.